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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB
Kleckow GmbH

 1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

1.2 Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.


2. Zahlung / Aufrechnung und Zurückbehaltung

2.1 Soweit nichts anderes vereinbart, sind Zahlungen innerhalb 14 Tagen mit 3 % Skonto, ansonsten innerhalb 30 Tagen rein Netto zu leisten.

2.2 Der Kunde kann nur dann gegen die Kaufpreisforderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

 

3. Versicherung, Versendung

3.1 Wir versichern die Ware bis zum Ende des von uns gewählten Versandweges (Eingang am Ort des Kunden). Ab diesem Zeitpunkt hat der Kunde die Ware zu versichern.

3.2 Wählen wir die Versandart, den Weg oder die Versandperson aus, so haften wir nur für ein grobes Verschulden bei der betreffenden Auswahl.

 

4. Lieferverzug

4.1 Kommen wir in Lieferverzug, so haften wir bei grobem Verschulden für den dem Kunden entstehenden Verzögerungsschaden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung für Verzögerungsschäden beschränkt auf eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferungen, der wegen des Verzuges nicht zweckdienlich eingesetzt werden konnte.

4.2 Ein Rücktritt des Kunden ist im Falle unseres Lieferverzuges nur zulässig, wenn der Kunde eine angemessene Nachfrist erklärt hat und diese Frist fruchtlos verlaufen ist.

 

5. Sachmängel

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei Entgegennahme oder Erhalt jede Lieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schrift-lich bei uns zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.

5.2 Bei Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangels sind wir zur Nacherfüllung berechtigt, indem wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Wird die Nacherfüllung von uns verweigert, ist sie fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen.

5.3 Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung bzw. Leistungserbringung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Verjährungsfristen vorschreibt.

 

6. Schadensersatz

6.1 Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn es um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geht, welche sich aus der Natur des Vertrages ergeben oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet. Auch dann ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen sind bei leichter Fahrlässigkeit Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

6.2 Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.3 Bei Schadensersatzansprüchen wegen Sachmängeln gilt die Haftungsbegrenzung zusätzlich nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben. Für Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln gilt im übrigen die Verjährungsfrist nach 5.3.

 

7. Selbstbelieferungsvorbehalt

7.1 Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn unser Zulieferer uns nicht richtig und rechtzeitig beliefert. Dieses Rücktrittsrecht gilt nur für den Fall, dass diese Nichtlieferung durch den Zulieferer von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere wir mit unserem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Wir werden den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informieren. Eine an uns erbrachte Gegenleistung erstatten wir unverzüglich zurück.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus bisherigen Ver-trägen. Zu den Ansprüchen gehören auch Scheck- und Wechselforderungen sowie Forderungen aus laufender Rechnung. Wird im Zusammenhang mit der Zahlung für uns eine Haftung aus Wechsel begründet, erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn unsere Inanspruchnahme aus dem Wechsel ausgeschlossen ist.

8.2 In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt.

8.3 Der Kunde ist berechtigt, vorbehaltlich des aus wichtigem Grund zulässigen Widerrufes über den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungs-gemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus der Weiterveräußerung, insbesondere Zahlungsforderungen aber auch sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, in Höhe des Rechnungsend-betrages (einschl. MWST) an uns ab. Dies gilt unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde ist bis zu einem wichtigen Grund zulässigen Widerruf durch uns berechtigt, die abgetretenen Forderungen treuhänderisch einzuziehen. Aus wichtigem Grund sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung auch im Namen des Kunden den Drittschuldnern bekannt zugeben. Mit der Anzei-ge der Abtretung an den Drittschuldner erlischt die Einziehungsbefugnis des Kunden. Im Fall des Widerrufes der Einziehungsbefugnis können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt

 

9. Auswahlen

9.1 Auch für dem Kunden überlassene Auswahlen und Kommissionen – im folgenden „Auswahlen“ – gelten diese Bedingungen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb der in der Auswahlnota angegebenen Frist mitzuteilen, ob und gegebenenfalls welche Ware er übernimmt.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, mindestens Ware mit einem Volumen von 25% des Gesamtrechnungswertes der überlassenen Auswahl zu übernehmen. Wird diese Mindestabnahme nicht erreicht, ist der Kunde verpflichtet, sich an den uns entstehenden Kosten mit einer Zahlung in Höhe von 1% des Rechnungsbetrags der nicht übernommenen Ware zu beteiligen. Uns und dem Kunde ist es unbenommen, eine von dieser Regelung abweichende Individualvereinbarung zu treffen. Diese Individualvereinbarung kann maschinenschriftlich oder handschriftlich auf dem Auftragsdokument getroffen werden und ist rechtswirksam, wenn sie die Unterschrift des Kunden und eines Vertreters unseres Hauses aufweist.

9.4 Der Kunde ist verpflichtet, die als Auswahl überlassenen Waren sorgfältig für uns zu verwahren und im Fall der Rückgabe die Waren im Original-zustand ohne jegliche Beeinträchtigung zurückzugeben. Wird die Ware mit irgendwelchen Beeinträchtigungen, insbesondere Verschmutzungen oder Beschädigungen z.B. auch der Etiketten, zurückgegeben, so hat uns der Kunde je nach Zustand der zurückgegebenen Ware pro Sendung einen Kostenbeitrag von bis zu € 50,- zu erstatten.

9.5 Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz der Auswahlwaren in seinen Räumen und bei Rücksendung zu sorgen.

 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile ausschließlich der Sitz unseres Unternehmens.

10.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist bei Kaufleuten für beide Teile das für den Sitz unseres Unternehmen zuständige Gericht. Wir können nach unserer Wahl Klage auch am Sitz des Kunden erheben.

10.3 Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

11. Salvatorische Klausel

11.1 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeine Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen und Regelungen nicht. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung/Regelung durch eine wirksame Bestimm-ung/Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Regelung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn sich bei Vertragsdurchführung eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.

11.2 Soweit wir und der Kunde Abweichungen von diesen Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbaren wollen, gelten diese nur, wenn sie anlässlich ent-weder des Anerkenntnisses der Allgemeinen Lieferbedingungen oder anlässlich des Vertragsabschlusses schriftlich fixiert sind, von beiden Seiten durch bevollmächtigte Vertreter unterzeichnet sind und anlässlich der abweichenden Vereinbarung ausdrücklich auf diese Allgemeinen Liefer-bedingungen Bezug genommen ist, von denen man abweichen will.